Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Shift Buddy
Version 1.0 · Stand: Oktober 2026
NEXUS24 Security UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meitner-Straße 5, 42119 Wuppertal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 36576, vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Abels und Björn Hendrik Albers (nachfolgend „Anbieter"), stellt unter getshiftbuddy.app die Software „Shift Buddy" als Online-Dienst (Software as a Service) bereit.
1. Geltungsbereich, Unternehmer
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Shift Buddy zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
1.2 Shift Buddy richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Shift Buddy nicht nutzen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen zu datenschutzrechtlichen Fragen geht der AVV diesen AGB vor.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Shift Buddy ist eine webbasierte Anwendung für Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Betriebe mit Schichtarbeit. Sie umfasst insbesondere Einsatzplanung (Dispo), Schichtbörse, Zeiterfassung per Check-in/Check-out, Arbeitszeitkonten, Stundenabgleich, Vorbereitung der Lohnabrechnung (Lohnstunden, Fahrtkosten) und der Kundenrechnungen, Controlling sowie Exporte (z. B. für Lexware oder DATEV). Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Anwendung und der Leistungsbeschreibung unter getshiftbuddy.app.
2.2 Der Anbieter stellt die Anwendung über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsübergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Internetverbindung des Kunden und die Eignung seiner Endgeräte und Browser ist der Kunde verantwortlich.
2.3 Shift Buddy bereitet Lohn- und Abrechnungsdaten vor. Die eigentliche Lohnabrechnung, die steuerliche Behandlung und die Prüfung arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Vorgaben bleiben Aufgabe des Kunden bzw. seiner Berater. Hinweise der Anwendung (z. B. zu Verdienstgrenzen bei Minijob, Midijob oder Werkstudenten) sind Rechenhilfen und keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung.
2.4 Einzelne Funktionen (z. B. Datenübernahme aus Tabellen oder Freitextlisten) nutzen KI-gestützte Erkennung. Die Ergebnisse sind Vorschläge, die der Kunde vor Übernahme prüft und bestätigt.
2.5 Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln, Funktionen anpassen und Technik austauschen, soweit der vertragliche Kernnutzen (Ziffer 2.1) erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2.6 Ein optionaler Einrichtungs- und Datenübernahmeservice durch den Anbieter wird nach gesonderter Vereinbarung (Umfang, Termine, ggf. Vergütung) erbracht.
3. Vertragsschluss, Registrierung
3.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungsformular unter getshiftbuddy.app/registrieren vollständig ausfüllt, die Geltung dieser AGB und des AVV sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt und auf „Kostenlos starten" klickt, und der Anbieter das Konto und die Firma anlegt. Die Anlage des Kontos ist die Annahme des Angebots.
3.2 Mit der Registrierung wird eine eigene, leere Firmenumgebung („Firma") für den Kunden angelegt. Die registrierende Person wird Administrator dieser Firma und versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
3.3 Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell. Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen oder Konten sperren, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch, Mehrfachregistrierungen zur Umgehung der Testphase oder falsche Angaben bestehen.
3.4 Der Vertragstext (AGB, AVV, Datenschutzerklärung) ist jederzeit unter getshiftbuddy.app/agb, /avv und /datenschutz abrufbar. Der Anbieter speichert die akzeptierte Version und den Zeitpunkt der Zustimmung.
4. Kostenlose Testphase
4.1 Jede neu registrierte Firma kann Shift Buddy 30 Tage ab Registrierung kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten im vollen Funktionsumfang nutzen („Testphase"). Die Testphase steht jedem Kunden einmal zu.
4.2 Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt erst, wenn der Kunde die Firma ausdrücklich freischaltet (Ziffer 5.4). Unterbleibt die Freischaltung, endet der Zugang mit Ablauf der Testphase; die Daten bleiben für weitere 6 Monate zum Export verfügbar und werden danach gelöscht (Ziffer 9.4).
4.3 Während der Testphase gelten diese AGB vollständig; die Haftung des Anbieters richtet sich nach Ziffer 11, wobei bei unentgeltlicher Nutzung die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe für unentgeltliche Leistungen zusätzlich zugunsten des Anbieters gelten.
5. Vergütung, Preisgarantie, Zahlung
5.1 Nach der Testphase beträgt die Vergütung 99 € netto pro Monat je Firma („Pilotpreis"). Der Pilotpreis gilt für die ersten 20 Firmen, die einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, und bleibt für diese Firmen für die gesamte ununterbrochene Vertragsdauer unverändert („Preisgarantie"). Die Preisgarantie entfällt, wenn der Vertrag beendet und später neu geschlossen wird.
5.2 Ab der 21. kostenpflichtigen Firma beträgt die Vergütung 299 € netto pro Monat je Firma („regulärer Preis"). Welcher Preis für den Kunden gilt, wird ihm bei der Freischaltung mitgeteilt und in der Rechnung ausgewiesen.
5.3 Im Preis enthalten sind eine unbegrenzte Zahl an Mitarbeitern, Objekten, Kunden und Nutzerkonten innerhalb der Firma sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereitgestellten Module. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.4 Die Freischaltung erfolgt durch Hinterlegung einer Zahlungsart und Bestätigung in der Anwendung oder durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Anbieter (z. B. per E-Mail an info@nexus24-security.de). [PRÜFEN: Bis die Zahlungsabwicklung in der Anwendung bereitsteht, erfolgt die Freischaltung per E-Mail und Rechnungsstellung durch den Anbieter.]
5.5 Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) oder, soweit vereinbart, per Überweisung gegen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der Kunde erhält Rechnungen elektronisch.
5.6 Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zur Firma sperren, bis die offenen Beträge gezahlt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperre bestehen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
5.7 Für die Preisgarantie nach Ziffer 5.1 gilt Ziffer 12.2 (Änderung der Preise) nicht.
6. Laufzeit, Kündigung
6.1 Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden (monatlich kündbar). Abrechnungsmonat ist der Zeitraum von einem Monat ab dem Tag der Freischaltung.
6.2 Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an info@nexus24-security.de genügt) oder erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion in der Anwendung, sobald diese bereitsteht.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentlich gegen Ziffer 7 verstößt oder mit zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.
6.4 Die Testphase endet ohne Kündigung automatisch nach 30 Tagen (Ziffer 4.2).
7. Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde ist für die Inhalte und Daten verantwortlich, die er und seine Nutzer in Shift Buddy einstellen („Kundendaten"). Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Kundendaten, insbesondere der Daten seiner Mitarbeiter, berechtigt ist und seine Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO) erfüllt.
7.2 Der Kunde vergibt Zugänge und Rollen (Administrator, Disponent, Verwaltung, Mitarbeiter) innerhalb seiner Firma eigenverantwortlich. Er sorgt dafür, dass Zugangsdaten geheim gehalten, nicht weitergegeben und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich geändert werden, und entzieht ausgeschiedenen Nutzern den Zugang.
7.3 Der Kunde nutzt Shift Buddy nur im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs. Er darf die Anwendung nicht Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, nicht zurückentwickeln, nicht automatisiert auslesen oder in ihre Sicherheitsmechanismen eingreifen. Die Nutzung der bereitgestellten Schnittstellen (z. B. Export, KI-Anschluss) für eigene Zwecke des Kunden ist zulässig; der Kunde verantwortet die Systeme, die er anbindet.
7.4 Der Kunde speichert keine rechtswidrigen Inhalte und keine Daten, deren Verarbeitung in Shift Buddy nicht vorgesehen ist (z. B. Gesundheitsdiagnosen über das für die Lohnfortzahlung Nötige hinaus).
7.5 Der Kunde prüft die von Shift Buddy erzeugten Ergebnisse (Lohnstunden, Rechnungen, Exporte, Steuerwerte) vor ihrer Verwendung auf Plausibilität. Er bleibt für die Richtigkeit seiner Abrechnungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden verantwortlich.
7.6 Der Kunde meldet Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich an info@nexus24-security.de.
8. Verfügbarkeit, Wartung, Support
8.1 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel am Leistungsübergabepunkt an (Zielwert). Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
8.2 Nicht als Ausfallzeit gelten: angekündigte Wartungsfenster (Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail, nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Internetverbindung des Kunden, Ausfälle bei Hosting-, Push- oder Zahlungsdienstleistern, höhere Gewalt, Angriffe Dritter) sowie Unterbrechungen, die zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken erforderlich sind.
8.3 Der Anbieter leistet Support per E-Mail an info@nexus24-security.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen). Der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb eines Werktags zu beantworten; eine feste Reaktions- oder Behebungszeit wird nicht zugesagt.
9. Kundendaten, Export, Löschung
9.1 Die Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden bzw. unterliegen seiner Verfügungsbefugnis. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über die zur Vertragserfüllung nötige Verarbeitung hinaus.
9.2 Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit über die Exportfunktionen der Anwendung (z. B. Tabellen- und Buchhaltungsexporte) in gängigen Formaten herunterladen.
9.3 Jede Firma wird in Shift Buddy logisch getrennt geführt; Nutzer sehen ausschließlich Daten ihrer eigenen Firma. Innerhalb der Firma steuert das Rollen- und Rechtekonzept den Zugriff (z. B. sehen Mitarbeiter nur eigene Schichten und Stunden, Disponenten keine Löhne).
9.4 Nach Beendigung des Vertrags oder Ablauf einer nicht freigeschalteten Testphase stellt der Anbieter die Daten noch 6 Monate zum Export bereit; der Zugang zur Anwendung ist in dieser Zeit auf den Export beschränkt oder erfolgt auf Anfrage über den Anbieter. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für Rechnungen) oder der AVV etwas anderes bestimmen. Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus überschrieben.
9.5 Der Anbieter darf anonymisierte, nicht auf den Kunden oder einzelne Personen rückführbare Nutzungsdaten zur Verbesserung der Anwendung auswerten.
10. Nutzungsrechte, Schutzrechte
10.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, Shift Buddy für seine eigenen geschäftlichen Zwecke über die bereitgestellten Oberflächen und Schnittstellen zu nutzen.
10.2 Alle Rechte an der Anwendung, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Marken und Bezeichnungen „Shift Buddy" und „NEXUS24" dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet werden.
10.3 Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zur Anwendung darf der Anbieter ohne Vergütung nutzen.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
11.3 Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne von Ziffer 11.2 ist je Schadensfall auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung begrenzt, insgesamt je Vertragsjahr auf das Doppelte dieses Betrags. Während der kostenlosen Testphase beträgt die Grenze 500 €.
11.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Ziffern 11.1 bis 11.3 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung des Kunden (insbesondere Nutzung der Exportfunktion) zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
11.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
11.6 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.7 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch den Kunden oder seine Nutzer oder auf Kundendaten beruhen, deren Verarbeitung der Kunde nicht berechtigt war, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.
12. Änderungen der AGB und der Leistungen
12.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigen Gründen erforderlich ist, insbesondere wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, geänderter technischer Rahmenbedingungen oder neuer Funktionen, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform (E-Mail an die Administrator-Adresse oder Hinweis in der Anwendung) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens und das Widerspruchs- und Kündigungsrecht hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
12.2 Preisänderungen für den regulären Preis (Ziffer 5.2) sind mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Kalenderjahr. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen. Der Pilotpreis (Ziffer 5.1) ist von Preisänderungen ausgenommen.
12.3 Neue, über Ziffer 2.1 hinausgehende Zusatzmodule kann der Anbieter gesondert anbieten; der Kunde ist nicht verpflichtet, sie zu buchen.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Kundendaten, Preise, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Produktinformationen) vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14. Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenzkunden auf getshiftbuddy.app und in Angebotsunterlagen nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Inhaltliche Aussagen über den Kunden erfolgen nur mit dessen Zustimmung.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf den Vertrag auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen, der die Anwendung fortführt; er informiert den Kunden darüber, und der Kunde kann binnen vier Wochen außerordentlich kündigen.
15.4 Aufrechnen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
15.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
15.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
NEXUS24 Security UG (haftungsbeschränkt) · Lise-Meitner-Straße 5 · 42119 Wuppertal · info@nexus24-security.de · Amtsgericht Wuppertal, HRB 36576 · USt-IdNr. DE460862525